Bitte denken auch Sie daran:
„Tiere sind dankbare Erben“
Wir möchten auch auf die Möglichkeit hinweisen, durch testamentarische Nachlässe die Ziele unseres Vereins zu unterstützen. Ein solches Testament muss handgeschrieben, mit Datum, Unterschrift und dem vollständigen Namen des begünstigen Tierschutzvereins versehen sein. Es wird beim Nachlassgericht oder beim Notar hinterlegt.
Als gemeinnütziger Verein zahlen wir keine Erbschaftssteuer. So kommen Ihre Zuwendungen in vollem Umfang dem Wohl und der Pflege unserer Heimtiere zugute. Ohne Tierfreunde, die über ihren Tod hinaus an die Tiere denken, hätten wir kein Tierheim und könnten unsere Ziele, den Tieren zu helfen und gute Tierschutzarbeit zu leisten, nicht verwirklichen.
Durch Erbschaften war es uns auch möglich, unser Tierheim zu erweitern und die dort lebenden Tiere gut zu versorgen. Tiere brauchen die Verantwortung von uns Menschen. Wir leisten sie, wenn andere sie nicht mehr leisten können oder wollen. Sie können unsere Arbeit unterstützen und den Tieren durch ein testamentarisches Vermächtnis helfen.
Wir freuen uns über jeden Beitrag, damit wir vielen Tieren helfen können.